Suchfunktion

Öffnungszeiten:

Das Amtsgerichtsgebäude ist in der Regel montags bis freitags ab 8.15 Uhr bis zum Ende der jeweils stattfindenden Verhandlungen (variabel) geöffnet.



Sprechzeiten:

Die Rechtsantragstelle und Beratungshilfestelle ist wie folgt für Sie da:

Dienstag und Donnerstag jeweils 9:00 bis 11.30 Uhr

(Außerhalb dieser Sprechzeiten können keine Beratungshilfescheine beantragt werden.)



Die Geschäftsstellen sind wie folgt für Sie da:

Dienstag bis Donnerstag 8.15 bis 11.00 Uhr und Donnerstagnachmittag 14.00 bis 15.00 Uhr



Sonst nur nach telefonischer Terminsvereinbarung.



Bereitschaftsdienst:

Außerhalb der üblichen Dienstzeiten (und freitags ab 14.00 Uhr) ist für Eilfälle ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser wird für den Landgerichtsbezirk Tübingen zentral durch das Amtsgericht Tübingen versehen.

 

Fußleiste